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Zoll erhöht Freigrenze - auch für Elektrogeräte

    Seit dem 1. Dezember 2008 gilt eine höhere Freigrenze für die Einfuhr von Waren aus den Nicht-EU-Staaten. Sie stieg von 175 Euro auf 430 Euro und gilt für die so genannten" Anderen Waren", also nicht Alkohol und Tabak. Interessant ist diese Erhöhung besonders für Reisende, die auf Grund günstiger Wechselkurse im Ausland Elektronikartikel gekauft haben.

Überschritt der Kauf eines Musikplayers schnell die Höchstgrenze,  können jetzt z.B. bei einem Shopping-Trip nach New York Geräte bis zu ca.540 Dollar gekauft werden. Die Höchstgrenze gilt für den privaten Gebrauch gekaufter Produkte. Bei Reisenden unter 15 Jahren beträgt sie 175 Euro. Der Wert einer Ware darf nicht auf mehrere Personen aufgeteilt werden.

 

Regelungen für den Flugverkehr


   Für USA Flüge gelten auf Anordnung des Bundesinnenministeriums neue Regelungen. So sind weder Flüssigkeiten ,             noch Gels im Handgepäck erlaubt. Zu den Dingen, die nicht an Bord genommen werden dürfen gehören zum Beispiel Getränke,  Sonnencreme, Zahnpasta, Shampoos, Haargel oder Parfüm.

Erlaubt sind lebensnotwendige Medikamente, wenn der Besitzer den Bedarf durch ein Rezept auf seinen Namen vorweisen kann.

Es empfiehlt sich das Handgepäck auf das notwendigste zu  beschränken.

Interview bei der Zeitschrift Wheelies
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