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Tourveranstalter ( Vermittler ) ist, die Firma AM-Tours ( American Motorcycle Tours
), Hinter der Holderburg 17, 71640 Ludwigsburg, Tel. 07141-488495, Fax
07141-82992, E-Mail:
postmaster@am-tours.com
AGB – Reise- und
Mietbedingungen
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt
des zwischen dem Kunden und der Firma AM-Tours zustande kommenden
Vertrages.
Die Firma AM-Tours; American Motorcycle Tours; Hinter der Holdenburg 17;
71640 Ludwigsburg; Tel.: 07141-488495; Fax: 07141-82992; E-Mail:
info@am-tours.com;
www.am-tours.com, veranstaltet geführte Motorradtouren.
AM-Tours tritt für folgende Leistungen als reiner Vermittler auf:
-
Mietmotorräder/Mietwagen
-
Personen- und
Frachtflüge
-
Motorradtransporte
mit Bahn, Schiff oder per Flugzeug
-
Hotel- und
Übernachtungsunterkünfte
-
Versicherungen
Bezüglich dieser Leistungen gelten ausschließlich die
Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer bzw. des
Veranstalters, die von AM-Tours auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt
werden. Für diese Leistungen werden keine Reisepreissicherungsscheine
ausgehändigt, da sie nicht versicherungsfähig sind und AM-Tours nicht
Veranstalter bzw. Leistungsträger dieser Leistungen ist.
Für Reisen bei denen AM-Tours als Veranstalter auftritt, werden
ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts, wie
insbesondere den Vorschriften der §§ 651 a) – m) BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) und den Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß
§§ 4 – 11 BGB – InfoV (Verordnung über Informations- und
Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht), folgende Bedingungen
vereinbart:
1. Anmeldung/Bestätigung
Mit der Anmeldung bietet der Kunde AM-Tours den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die
Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von AM-Tours für
die jeweilige Tour, soweit diese dem Kunden vorliegen. Die Anmeldung
kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich (auch per Telefax oder
E-Mail) erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der
Annahmeerklärung durch AM-Tours zustande. Der Kunde erhält nach
Vertragsschluss eine schriftliche Reisebestätigung, sofern die Buchung
mehr als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt der
Annahmeerklärung von AM-Tours vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist
AM-Tours 10 Tage an dieses neue Angebot gebunden. Der Vertrag kommt auf
der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb
der Bindungsfrist AM-Tours die Annahme ausdrücklich schriftlich erklärt.
Meldet der Kunde Mitreisende an, hat er für deren
Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen einzustehen, sofern er
dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Für den Umfang der
Reiseleistungen sind allein die Angaben von AM-Tours sowie die sich aus
den von AM-Tours verwendeten Orts- und Hotelprospekten ergebenden
Informationen verbindlich, sofern sich AM-Tours nicht ausdrücklich
schriftlich die Informationen und Beschreibungen Dritter zu Eigen macht.
2. Bezahlung
Nach Vertragsabschluss (Zugang der Annahmeerklärung) ist vom Kunden
gegen Aushändigung des Reisepreissicherungsscheines eine Anzahlung in
Höhe von 10 % des Reisepreises, höchstens 260,00 €, zur Zahlung fällig.
Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der
Reisepreissicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus
den in Ziff. 8 genannten Gründen abgesagt werden kann. Sofern sich
AM-Tours ausdrücklich den Rücktritt aufgrund Nichterreichens einer
Mindestteilnehmerzahl vorbehält, wird die Restzahlung mit Zugang der
Mitteilung über die Durchführung der Reise beim Kunden fällig. Zahlungen
auf den Reisepreis sind vom Kunden vor Beendigung der Reise nur zu
leisten, wenn diesem der Reisepreissicherungsschein übergeben wurde.
Kommt der Kunde mit Anzahlung und/oder Restzahlung in Verzug, so ist
AM-Tours berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag
zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 zu
belasten.
Kosten für von AM-Tours vermittelte Leistungen und Fremdgebühren, wie
insbesondere Flugtickets sind sofort zu zahlen.
Bei reiner Motorradmiete ist der Preis 6 Wochen vor Motorradübernahme
fällig.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen
Leistungsbeschreibung des Angebotes, der allgemeinen Informationen im
AM-Tours Prospekt sowie aus den Angaben in der Reisebestätigung.
Änderungen in der Streckenführung bleiben vorbehalten. Je nach
Jahreszeit und Wetterbedingungen behält sich AM-Tours vor, den
Streckenverlauf und damit auch die Unterkünfte nach Notwendigkeit zu
ändern, ohne den Gesamtzuschnitt der Reise zu beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. AM-Tours informiert den
Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis
von dem Änderungsgrund.
Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist
der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn AM-Tours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Dieses Recht hat der Kunde
unverzüglich nach Erklärung über die Änderung der Reiseleistung
gegenüber AM-Tours geltend zu machen.
4. Motorradmiete und Sicherheitskaution
Sämtliche Reservierungen für Mietmotorräder werden von AM-Tours nur
vermittelt. Bei der Motorradmiete wird zusätzlich eine
Sicherheitskaution bei Übernahme des Motorrades fällig, welche sich in
ihrer Höhe nach den Geschäftsbedingungen des Vermieters bestimmt. Auf
Anfrage informiert AM-Tours den Kunden über die Höhe der zu zahlenden
Mietkaution. Die Kaution wird bei Rückgabe des unbeschädigten Motorrades
zurückerstattet. Die Mietperiode wird, unabhängig vom Verschulden oder
einer eventuellen Fahruntüchtigkeit des Mieters nicht unterbrochen.
Für den Fall, dass das jeweils gebuchte Motorrad, aus welchem Grund auch
immer, nicht zur Verfügung steht, kann vom Vermieter ein gleichwertiges
und dem jeweiligen Motorradtyp entsprechendes Ersatzfahrzeug zur
Verfügung gestellt werden. Für die Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen sowie der Geschäftsbedingungen des Vermieters, die für die
Miete und das Fahren eines Motorrades am Ort der Anmietung und innerhalb
des gesamten Fahrgebietes gültig sind, ist ausschließlich der Mieter
(Kunde) verantwortlich. Der Mieter (Kunde) verpflichtet sich, das
Motorrad entsprechend seiner bestimmungsgemäßen Verwendung zu verwenden.
Fahrten auf nicht befestigten Straßen (Schotterstraßen) sind nicht
erlaubt, es sei denn, sie sind vertraglich vorgesehen.
5. Hotel und Unterbringung
Die vorgesehenen Gasthöfe/Hotels/Motels sind alle landestypisch und
verfügen über entsprechenden Standart.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch Erklärung gegenüber AM-Tours unter der oben genannten Anschrift von der Reise zurücktreten.
Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt
der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so
kann AM-Tours eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt
getroffenen Reisevorkehrungen und die getätigten Aufwendungen in
Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, soweit nicht der
Rücktritt von AM-Tours zu vertreten ist oder nicht ein Fall höherer
Gewalt vorliegt.
Der Entschädigungsanspruch von AM-Tours ist zeitlich gestaffelt und
ergibt sich unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des
Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, des prozentualen
Verhältnisses zum Reisepreis sowie unter Beachtung von ersparten
Aufwendungen und Möglichkeiten einer anderweitigen Verwendung der
Reiseleistungen aus folgender Übersicht. Maßgeblicher Zeitpunkt für die
Berechnung der Entschädigungshöhe ist der Zeitpunkt des Zugangs der
Rücktrittserklärung des Kunden bei AM-Tours:
Rücktritt bis 60 Tage vor Reiseantritt 10 %
Ab 60 Tage bis 41 Tage vor Reiseantritt 20 %
Ab 40 Tage bis 30 Tage vor Reiseantritt 30 %
Ab 29 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt 50 %
Ab 14 Tage bis 7 Tage vor Reiseantritt 75 %
Ab 6 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantreten der Reise 95 % des
Reisepreises.
Gelingt es dem Kunden, den durch seinen Rücktritt oder Nichtantritt
freiwerdenden Tourplatz durch einen Ersatzteilnehmer anderweitig zu
besetzen entsteht hierfür lediglich eine vom Kunden zu tragende
Bearbeitungsgebühr von 30,00 € pro Person. Dem Kunden bleibt der
Nachweis vorbehalten, dass AM-Tours durch den Rücktritt bzw. den
Nichtantritt überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden
entstanden ist als die geforderte Pauschale. AM-Tours behält sich vor,
in Abweichung von den genannten Pauschalen eine höhere, konkrete
Entschädigung zu fordern, welche sich unter Berücksichtigung der
ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der
Reiseleistungen beziffern lässt und von AM-Tours zu belegen ist.
Für vermittelte Fremdleistungen gelten die Zahlungsbedingungen und
Stornierungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Der Kunde hat nach Vertragsabschluss keinen Anspruch auf Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Wird
auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann AM-Tours
vom Kunden ein pauschales Umbuchungsentgeld in Höhe von 50,00 € pro
Kunde erheben.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß
angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen) nicht in
Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des
Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der
ersparten Aufwendungen durch den Leistungsträger bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
AM-Tours behält sich vor, wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn sie
- in der jeweiligen
Tourausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den
Zeitpunkt, bis zu welchem von dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn
dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben
hat,
- und in der
Reisebestätigung deutlich lesbar auf die Angaben hingewiesen hat.
Ein Rücktritt ist spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt
dem Kunden gegenüber zu erklären.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht werden kann, hat AM-Tours
unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf
den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9. Tourabsage
Für den Fall, dass AM-Tours die Reise aus Gründen absagen muss, welche
nicht in ihrem Einwirkungsbereichen liegen, wie z.B. höhere Gewalt,
Streiks, Katastrophen, Kriege, etc., erhält der Kunde auf den Reisepreis
geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf die
gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
„§ 651 j)
(1)
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag
allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2)
Wird der Vertrag nach Absatz (1) gekündigt, so finden die Vorschriften
des § 651 e) Abs. 3 S. 1 und 2, Abs. 4, S. 1 Anwendung. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.
Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
AM-Tours kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von AM-Tours nachhaltig stört
oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt AM-Tours,
so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss sich jedoch den
Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
Die Teilnehmer der Reise haben jederzeit aufeinander Rücksicht zu
nehmen, sich in die Gruppe einzufügen und den Anweisungen des
Tourleiters Folge zu leisten. AM-Tours behält sich vor, im Interesse
einer reibungslosen Gruppentour bei Nichteinhaltung von Anweisungen des
Tourleiters oder gar Gefährdung der übrigen Teilnehmer einzelne
uneinsichtige Teilnehmer nach vorausgegangener Ermahnung von der Tour
auszuschließen und eventuell das Mietmotorrad sicherzustellen. In diesem
Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Tour-
und Mietpreises. Sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten
trägt der ausgeschlossene Teilnehmer. Die Teilnehmer werden vor
Tourstart über diese Sanktion belehrt und zu den Tagesetappen
eingewiesen.
11. Obliegenheiten des Kunden
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe
verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, AM-Tours einen aufgetretenen
Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft,
tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann
nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen
Gründen unzumutbar ist.
Der Kunde ist verpflichtet seine Mängelanzeige unverzüglich der
Tourleitung bzw. dem Tourleiter vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist eine
Tourleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel
unverzüglich gegenüber AM-Tours zur Kenntnis zu geben. Über die
Erreichbarkeit der Tourleitung bzw. von AM-Tours wird der Kunde in der
Tourbeschreibung, spätestens jedoch mit den Tourunterlagen,
unterrichtet. Die Tourleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des
Kunden anzuerkennen.
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c)
BGB bezeichneten Art nach § 615 e) BGB oder aus wichtigem, AM-Tours
erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er AM-Tours zuvor
eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann
nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von AM-Tours verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes,
AM-Tours erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
Der Kunde hat AM-Tours zu informieren, wenn er die erforderlichen
Reiseunterlagen nicht innerhalb der von AM-Tours mitgeteilten Frist
erhält.
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindert und
eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er AM-Tours auf
die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
12. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von AM-Tours für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
- soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird, oder
- soweit AM-Tours für
einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die deliktische Haftung von AM-Tours für Sachschäden, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde
und Reise. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche im
Zusammenhang mit Reisegepäck nach den Montrealer Übereinkommen bleiben
von der Beschränkung unberührt.
AM-Tours haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Mietmotorräder/Mieterwagen, Personen- und
Frachtflüge, Motorradtransporte, Hotels- und Übernachtungsunterkünfte
sowie Versicherungen).
AM-Tours schließt jede Haftung für Schäden und/oder Minderleistungen
aus, die durch Dritte verursacht werden. Der Kunde ist insbesondere
selbst verantwortlich dafür, dass
- Schäden
an Gepäck oder Frachtgut vor Ort unverzüglich mittels entsprechender
Schadensanzeige gegenüber der zuständigen Fluggesellschaft angezeigt
werden,
- die
Vorschriften der jeweils geltenden Straßenverkehrsordnung eingehalten
werden,
- die
eigene Fahrweise dem jeweiligen Können sowie dem Grundsatz eigener
Sicherheit und der Sicherheit der anderen Tourteilnehmer angepasst wird,
-
Anschlussflüge oder sonstige Transfers erreicht werden.
AM-Tours übernimmt keine Haftung für Verspätungsschäden, sofern ein
Ausschluss der Haftung diesbezüglich unter Berücksichtigung
internationaler Bestimmungen (IATA) zulässig ist.
Für die Einhaltung der Visa-, Zoll- und Impfbestimmungen und die
Gültigkeit der Ausweispapiere sowie des geforderten Führerscheins ist
der Kunde selbst verantwortlich. Die Angaben von Öffnungszeiten für die
Cargo-Abteilung und Zollbehörden sind grundsätzlich unverbindlich.
Jeder Tourteilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst
verantwortlich, auch dann, wenn er dem Tourleiter folgt.
AM-Tours haftet nicht für erkennbare Druck- und Rechenfehler. AM-Tours
ist in diesem Fall zur Anfechtung des Reisevertrages berechtigt.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat
der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung
kann fristwahrend nur gegenüber AM-Tours unter der vorstehend
angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde
Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert worden ist.
Ansprüche des Kunden nach § 651 c) – f) BGB verjähren in 6 Monaten. Die
Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach
enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die
Ansprüche schriftlich zurückweist. Schweben zwischen dem Kunden und
AM-Tours Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder
AM-Tours die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
AM-Tours wird die Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren
eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon
ausgegangen, dass keine Besonderheit in der Person des Kunden und
eventueller Mitreisender, wie z.B. doppelte Staatsangehörigkeit oder
Staatenlosigkeit, vorliegen.
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus den
Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von
Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn
AM-Tours schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
AM-Tours haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der
Kunde sie mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass AM-Tours
eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
15. Bild-, Film- und Videoaufnahmen
Eventuell während der Touren von AM-Tours oder deren Vertreter
angefertigte Fotographien, Dias, Film- oder Videoaufnahmen, etc. sind
urheberrechtlich geschütztes Eigentum von AM-Tours.
AM-Tours ist berechtigt, dieses Foto- und Bildmaterial kostenlos für
Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Kunde darauf zu erkennen ist.
Der Kunde willigt insoweit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien
in die unentgeltliche Verwendung des Bildes und/oder der Stimme des
Kunden für Fotographien, Filmaufnahmen und Interviews des Kunden, die im
Zusammenhang mit der Reise von AM-Tours oder deren Vertreter erstellt
werden, zu Werbezwecken auf der Internet-Plattform von AM-Tours, in
Printmedien und fotomechanischen Vervielfältigungen, in unveränderter
oder geänderter Form, durch AM-Tours ein.
16. Versicherungen
AM-Tours empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung für
Reiserücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit und Haftpflicht.
17. Bezahlung
Zur Absicherung der Kundengelder hat AM-Tours eine Insolvenzversicherung
bei der Touristik-Versicherungs-Service GmbH (Tourvers) abgeschlossen.
Der Sicherungsschein wird dem Kunden nach Vertragsabschluss
ausgehändigt.
Bei der Zahlung im Lastschriftverfahren benötigt AM-Tours die
Bankverbindung des Kunden, seine Adresse oder die Adresse des
Unterlagenempfängers sowie das Einverständnis des Kunden zum
Lastschriftverfahren.
Im Falle einer Zahlung mit Kreditkarte muss die jeweilige Kreditkarte
bei Reiseantritt zur Verifizierung vorgelegt werden.
Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte erfolgt mit Annahme der
Buchung durch AM-Tours.
18. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und AM-Tours findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte
Rechtsverhältnis.
Soweit bei Klagen des Kunden gegen AM-Tours im Ausland für die Haftung
von AM-Tours dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird,
findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang
und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht
Anwendung.
19. Gerichtsstand
Der Kunde kann AM-Tours an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen von AM-Tours gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden
maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner von AM-Tours,
die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten
Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand der Sitz von AM-Tours vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
- wenn und soweit sich aus
vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die
auf den Reisevertrag zwischen den Kunden und AM-Tours anzuwenden sind,
etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
- wenn und insoweit auf
den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im
Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger
sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden
deutschen Vorschriften.
20. Datenschutz und Allgemeine Bestimmungen
Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nach
den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur
persönliche und personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und an
Dritte weitergeleitet, sofern dies zur Abwicklung ihrer Reise notwendig
ist. Alle Mitarbeiter von AM-Tours sind zur Verschwiegenheit auf das
Datengeheimnis verpflichtet. Der Kunde erhält auf Anforderung jederzeit
Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der in unserem Online-Angebot
abrufbaren Datenschutzerklärung.
Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte und Tourbeschreibungen
verlieren frühere Publikationen über gleich lautende Touren, Reiseziele
und Termine ihre Gültigkeit.
21. Erklärung des Kunden
Mit der Anmeldung der Reise stimmt der Kunde folgender Erklärungen
ausdrücklich zu:
Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens insbesondere abseits
von befestigten Straßen voll bewusst. Die Teilnahme an der Motorradreise
erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich bin mir bewusst, dass AM-Tours
nicht für von mir verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden
jeglicher Art haftbar gemacht werden kann. Es ist mir bekannt, dass der
Veranstalter auch nicht für mein Fehlverhalten bzw. das Fehlverhalten
anderer Teilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden
Verkehrsregeln zu beachten, sowie die allgemeinen Regeln der
Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein
Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeugs zu schädigen. Ich bin
den Anforderungen, die die von mir gebuchte Reise an meine Fähigkeiten
stellt, in allen Belangen gewachsen und verfüge über einen gültigen
Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung bin ich selbst
verantwortlich. Ich erkenne die vorstehenden Bedingungen von AM-Tours
voll an. Transport, Besitz oder Konsum von Drogen sowie der Besitz von
Waffen ist auf den von AM-Tours gebuchten Reisen strikt verboten. Auch
das Führen von eigenen oder gemieteten Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss
ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen wird der Kunde von der Reise
ausgeschlossen oder bei gemieteten Fahrzeugen der Vertrag eventuell
sofort gekündigt.
22. Sonstiges
Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Tour- und Mietbedingungen
hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.
Tourleiter sind nicht berechtigt Zusicherungen zu geben, insbesondere
wenn sie von den Tour- und Mietbedingungen sowie den Reiseprospekten
abweichen. Änderungen der Tour- und Mietbedingungen bedürfen der Schriftform. |